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Malerfachbetrieb Ingo Fünfstück - Logo

Fachkundige Malerarbeiten in Elze

Geschmackvolle Farben und Formen an den Wänden und Decken sorgen für ein besonders behagliches Wohnklima. Als ausgewiesene Experten für Malerarbeiten sind wir der erste Ansprechpartner für Raumgestaltungen. Gerne schaffen wir in Ihren vier Wänden eine echte Wohlfühlumgebung. Hierzu bieten wir:

  • Decken und Wände streichen
  • Fenster und Türen lackieren
  • Bodenbeläge verlegen

Haben Sie schon genaue Vorstellungen von Ihren neuen Innenräumen? Unser Team realisiert Ihre individuellen Ideen. Auf diese Weise erhalten alle Räumlichkeiten Ihren ganz persönlichen Stempel. Nennen Sie uns einfach Ihre bevorzugte Stilrichtung. Unsere gut ausgebildeten Maler in Elze erarbeiten daraufhin ein durchdachtes Konzept.

Lassen Sie Ihre Türen lackieren

Sollen Ihre Wände in einem modernen Design erstrahlen? Wir kümmern uns um die erforderlichen Malerarbeiten. Darüber hinaus streichen die Mitarbeiter Ihre Wände auch in einem klassischen oder zeitlos-eleganten Stil.

Bei Interesse unterbreiten wir Ihnen mehrere Gestaltungsvorschläge.

Neben diesen Leistungen können Sie uns auch für verschiedenste Lackierarbeiten ansprechen. Wollen Sie Ihre Räumlichkeiten aufwerten? Dann empfehlen wir Ihnen, Ihre Türen lackieren zu lassen. Hierzu schleifen die Maler alle Türen sorgfältig ab. Im Anschluss daran bekommt jedes Element den passenden Anstrich.

Professionelle Malerarbeiten: Ihr Fachbetrieb Ingo Fünfstück

Unsere Spezialisten sind nicht nur im Innenbereich tätig. Die Gestaltung des Außenbereichs übernehmen sie ebenfalls.

So können Sie uns etwa für eine Fassadensanierung engagieren.

Haben Sie Fragen zu den Materialien für die anstehenden Malerarbeiten? Die Profis unseres Malerbetriebs aus Elze geben fundiert Auskunft. Rufen Sie uns an!

Was gehört zu den Malerarbeiten?

Abgesehen vom Streichen sind auch das Lackieren, Tapezieren, Spachteln, Lasieren, Beschichten und Restaurieren von Wänden und Decken Teil der Malerarbeiten.

Welche Arbeiten darf ein Maler ausführen?

Laut § 1 Absatz 2 Satz 1 und 2 der HwO (Handwerksordnung) zählen das Streichen und Verputzen von Gebäuden sowie das Lasieren und Lackieren von Türen und Fenstern zu den zentralen Aufgaben eines Malers.

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